Pläne und Beiträge
Pläne im Beitragsprimat
Die FPPIC bietet zwei Vorsorgepläne im Beitragsprimat mit einem versicherten Lohn ohne Koordinationsabzug. Einer ist für das Personalkollektiv „Laien“ und der andere für das Personalkollektiv „Priester“ vorgesehen. In solchen Plänen sind die Beiträge grundsätzlich festgelegt. Die Versicherten sparen ein Kapital, das Altersguthaben an, das durch Altersgutschriften (Sparbeitrag), mögliche persönliche Einlagen und die gutgeschriebenen Zinsen gespeist wird. Die auf das Altersguthaben gutgeschriebenen Zinsen werden auf der Grundlage des Ertrags des Stiftungsvermögens jedes Jahr vom Stiftungsrat festgelegt.
Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird das angesparte Altersguthaben anhand des Umwandlungssatzes in eine Altersrente umgerechnet. Die Altersleistungen sind somit erst am Tag der Pensionierung bekannt.
Beiträge
Die Finanzierung der Leistungen wird durch die Beiträge der aktiven Versicherten und der Arbeitgeber sichergestellt. Der Gesamtbeitrag ab 18 Jahren beläuft sich auf 19,5 % des versicherten Lohns für das Personal des Kollektivs „Laien“ und ab demselben Alter auf 19 % für das Personal des Kollektivs „Priester“. Die Prozentsätze werden auf der Grundlage des Alters festgelegt und Versicherte und Arbeitgeber müssen mindestens gleich hohe Beiträge leisten.
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