Informationen für Rentner/-innen
Begünstigte Altersrente / Begünstigte Invalidenrente / Begünstigte Ehegattenrente / Begünstigte Kinderrente
Wann werden monatliche Renten ausgezahlt?
Grundsätzlich ungefähr am 22. des Monats.
Welche Informationen muss ich der FPPIC möglichst rasch schriftlich mitteilen?
- Adressänderung
- Zivilstandsänderung
- Geburt eines Kindes
- Beginn oder Änderung von Leistungen im Zusammenhang mit einer Sozialversicherung (AHV, IV, UVG, private Erwerbsausfallversicherung, falls deren Leistungszahlungen drei Monate übersteigen usw.)
- Für Kinder über 18 Jahren eine Unterbrechung der Ausbildung
Eine möglichst rasche schriftliche Mitteilung erlaubt es, spätere Berichtigungen zu vermeiden.
Auf Verlangen der FPPIC müssen die Rentner/-innen regelmässig eine von einer amtlichen Stelle auf ihre Kosten ausgestellte Lebensbescheinigung einreichen.
So kann die FPPIC feststellen, dass die pensionierte Person noch lebt, dass ihre Situation unverändert ist (Wohnsitz, Zivilstand usw.) und dass ihre Rente weiterhin ausgezahlt werden kann.
Wir sind da, wenn Sie uns brauchen
E-Mail-Adresse
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
von 8.30 bis 11.30 Uhr
Postadresse
Ch. des Mouettes 4
Postfach 600
1001 Lausanne